Seit Kurzem versendet die Sozialversicherung e-cards mit Foto des Karteninhabers. Schon 2023 werden alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht.
Das Parlament hat festgelegt, dass die Fotos aus bestehenden behördlichen Registern verwendet werden. Sie haben einen aktuellen Pass? Dann wird höchstwahrscheinlich dieses Foto verwendet. Das heißt konkret: 85 Prozent der Versicherten müssen nichts tun. Sie erhalten ihre neue e-card automatisch bevor die alte abläuft – spätestens Ende 2023 – weil von ihnen ein Foto aus einem behördlichen Register vorhanden ist.
Gesetzliche Ausnahmen
Kinder unter 14 Jahren bekommen weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto aus einem der Register verfügbar ist. Es ist auch nicht möglich, für Kinder unter 14 Jahren freiwillig ein Foto zu bringen, da sich Gesichtszüge in diesem Alter oft rasch und stark ändern.
Von der Fotopflicht ausgenommen sind Personen, die im Ausstellungsjahr ihrer neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind. Für sie alle gilt: Liegt bereits ein Foto aus einem Register vor, wird dieses automatisch auf die e-card übernommen. Liegt kein Foto vor, wird eine e-card ohne Foto ausgestellt.
Wenn kein Foto vorliegt
Jene 15 % der Versicherten, von welchen kein Foto in den Registern vorhanden ist und die auch nicht unter die erwähnten Ausnahmen fallen, müssen rechtzeitig ein den Passbildkriterien entsprechendes. Umfangreiche Informationen bietet die Website www.chipkarte.at/foto, wo ab Jänner auch ein Foto-Sofortcheck angeboten wird: Hier können Versicherte durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer und der Kennnummer der Karte sofort sehen, ob von ihnen ein Foto vorhanden ist, oder ein Foto benötigt wird. Außerdem wird ab diesem Termin eine Suchfunktion für die nächst gelegenen Registrierungsstellen angeboten.